Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge.

  1. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie
    erstellt wurden oder vorliegen. (Digitaldaten, Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form,
    Videos usw.)


II. Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Daten/Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache
    Nutzungsrecht übertragen, für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder
    Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.
  4. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten und somit darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist
    honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen sowie einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Das gilt
    insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen
    oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung
    des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten,
    Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. 4. AGB dient, jegliche
    Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in
    Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), die Weitergabe
    des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur
    Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
  5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich
    geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,
    nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
  6. Die Nutzungsrechte werden erst durch das vollständige Bezahlen des Honorars an den Fotografen, an den Auftraggeber übertragen.
  7. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.
    Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.


III. Nutzung und Verbreitung

  1. Die Verbreitung von Lichtbildern/digitalen Daten von „Sarah Riedel Photography“ im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen
    Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund
    einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
  2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf
    Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  3. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen
    verändert werden.
  4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung
    kann der Fotograf bestimmen.

IV. Vertragsabschluss

  1. Die Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Auftraggebers bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag.
    Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
  3. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch den Auftragsnehmer, in jedem Fall durch die Erfüllung der Bestellung zustande. Der Zugang oder
    die Zugangsbestätigung der Bestellung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

V. Preise

  1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (inklusive Umsatzsteuer) und gelten ausnahmslos nur für den jeweiligen Auftrag.
  2. Preislisten gelten vorbehaltlich Preisänderungen, Irrtümern und Druckfehlern.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt bei eintretenden Steigerungen von Lohnkosten und Abgaben nach Vertragsschluss, die Preise entsprechend zu erhöhen. Die
    Erhöhungen gelten vom Vertragspartner als akzeptiert wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen.


VI. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten,
    Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
  2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30
    (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug
    durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Daten/Lichtbilder Eigentum von „Sarah Riedel Photography“.
  4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der digitalen Aufnahmen /Lichtbilder gegeben, so sind
    Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
    Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.


VII. Haftung

  1. „Sarah Riedel Photography“ verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte,
    Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Der Fotograf haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Fotograf ist berechtigt, Dritte zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
    Falls ein Schaden durch Dritte verursacht wurden, tritt die seine Schadensersatzansprüche gegen Dritte an den Auftraggeber ab.
  3. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für
    eigenes Verschulden haftet der Fotograf bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  5. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Lichtbilder schriftlich bei „Sarah Riedel Photography“ geltend zu
    machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Rüge bei dem Fotograf.
  6. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und
    seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
    Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen
    herbeigeführt haben. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein
    entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
  7. Der Fotograf verwahrt die Negative/Digitaldaten sorgfältig auf entsprechendem Speichermedium. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm
    aufbewahrte Negative/Digitaldaten nach fünf Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
  8. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie
    und durch wen die Rücksendung erfolgt.
  9. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.


VIII. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei
Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die
auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt
der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu
berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des
Auftraggebers.

3. Der Fotograf verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände sorgfältig zu behandeln, er haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


IX. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche
    nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der
    Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
  2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht
    sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für
    die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei
    Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für
    Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


X. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im
    Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln sowie nicht an Dritte weiterzugeben.


XI. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von „Sarah Riedel Photography“.
  2. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der
    Geschäftssitz von „Sarah Riedel Photography“ als Gerichtsstand vereinbart.